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  • Wir übersetzen in mehr als 30 Sprachen.
  • Wir können Übersetzungen an jedem Standort in Tschechien organisieren.
  • Zur Auswahl stehen mehr als 500 professionelle Übersetzer, inkl. Gerichtsübersetzer.
  • Unsere Übersetzungen sind schnell und präzise.

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Wo finden Sie uns?

Olomouc, Prostějov, Přerov, Zlín, Teplice, Praha, Ostrava, Brno, Jihlava, České Budějovice, Český Krumlov, Liberec, Šumperk

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Wann bekomme ich meine Übersetzung?

Die Übersetzungen werden innerhalb von drei Werktagen ab Auftragsdatum angefertigt. Falls Sie es eilig haben, erstellen wir Ihre Übersetzung innerhalb von 24 Stunden. Liefertermine bei umfangreichen Übersetzungen werden mit dem Kunden einzeln vereinbart.

Übersetzungen von / in:

Gruppe A

Englisch, Deutsch

Gruppe B

Französisch, Italienisch, Spanisch, Slowakisch, Polnisch

Gruppe C

Bulgarisch, Kroatisch, Latein, Ungarisch,  Rumänisch, Griechisch, Russisch

Gruppe D

Niederländisch (Holländisch), Türkisch, Finnisch, Slowenisch, Schwedisch, Norwegisch, Ukrainisch, Portugiesisch

Gruppe E

Arabisch, Chinesisch, Japanisch

Welche Übersetzungen bieten wir an?

 

Gruppe A

Normale Übersetzung: Preis exkl. MwSt. 400,– CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 484,– CZK)

Fachübersetzung: Preis exkl. MwSt. 420,– CZK + 21 % MwSt. (Preis. inkl MwSt. 508,– Kč)

Gruppe B

Normale Übersetzung: Preis exkl. MwSt. 490,– CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 593,- CZK)

Fachübersetzung: Preis exkl. MwSt. 510,– CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 617,- CZK)

 

 

Gruppe C

Normale Übersetzung: Preis exkl. MwSt. 580,– CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 702,- CZK)

Fachübersetzung: Preis exkl. MwSt. 600,– CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 726,- CZK)

Gruppe D

Normale Übersetzung: Preis exkl. MwSt. 720,– CZK + MwSt. (Preis inkl. MwSt. 871,- CZK)

Fachübersetzung: Preis exkl. MwSt. 740,– CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 895,- CZK)

 

 

Gruppe E

Normale Übersetzung: Preis exkl. MwSt. 980,– CZK + 21 MwSt. (Preis inkl. MwSt. 1186,- CZK)

Fachübersetzung: Preis exkl. MwSt. 1 000,– CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 1210,- CZK)

 

 

Was ist eine Fachübersetzung? 

Aufträge, Verträge, Jahresberichte, Präsentationen, Fachartikel.

Weitere Sprachen nach individueller Absprache und Vorlage eines Kostenvoranschlags. Die Übersetzungspreise verstehen sich pro 1 Normseite (=1800 Zeichen inkl. Leerzeichen) in der Zielsprache. Die Preise gelten für Übersetzungen mit einer Lieferfrist von mindestens 3 Werktagen. Schnelligkeit der Übersetzung – ca. 5 Normseiten/Tag. Bei Eilübersetzungen (innerhalb von zwei Werktagen) wird ein Zuschlag von 50 % berechnet. Bei Express-Übersetzungen (bis zum kommenden Werktag) wird ein Zuschlag von 100 % berechnet. Bei größeren Aufträgen sind individuelle Mengenrabatte möglich!

Sämtliche Übersetzungen können durch einen Native Speaker korrigiert werden, und zwar unter vergünstigten Bedingungen. Ebenso wie unsere Übersetzer unterliegen auch die Korrektoren der Schweigepflicht betreffend die von ihnen bearbeiteten Informationen. Sprachkorrekturen durch Native Speaker sind sinnvoll, falls die Zielgruppe, für die die Übersetzung bestimmt ist, auch Native Speaker der jeweiligen Sprache sind. 

Native Speaker können nicht nur die Sprache auf ihrer idiomatischen Ebene (qualifizierte Verwendung von Idiomen kann die Qualität eines zwar korrekten, jedoch etwas langweiligen Textes erheblich verbessern), sie kennen sich auch mit den kulturellen Besonderheiten aus. Es ist im Einzelfall zu erwägen, ob sich der Mehrwert einer Korrektur durch einen Native Speaker auszahlt. Für die„ weite Welt” bestimmte Texte, z. B. Informations- und Werbeunterlagen, Presseberichte, Websites, Handbücher, Speisekarten, Jahresberichte und Firmenzeitschriften, verdienen sicherlich eine Korrektur.

 

Gruppe A

Normale Übersetzung: Preis exkl. MwSt. 530 CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 641,- CZK)

Fachübersetzung: Preis exkl. MwSt. 600 CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 726,- CZK)

Gruppe B

Normale Übersetzung: Preis exkl. MwSt. 620 CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 750,- CZK)

Fachübersetzung: Preis exkl. MwSt. 690 CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 835,- CZK)

 

 

Gruppe C

Normale Übersetzung: Preis exkl. MwSt. 710 CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 859,- CZK)

Fachübersetzung: Preis exkl. MwSt. 780 Kč + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 944,- CZK)

Gruppe D

Normale Übersetzung: Preis exkl. MwSt. 750 CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 1029,- CZK)

Fachübersetzung: Preis exkl. MwSt. 920 Kč + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 1113,- CZK)

 

 

Gruppe E

Normale Übersetzung: Preis exkl. MwSt. 1 110 CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 1343,- CZK)

Fachübersetzung: Preis exkl. MwSt. 1 300 CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 1573,- CZK)

 

 

Weitere Sprachen nach individueller Absprache und Vorlage eines Kostenvoranschlags. Die Übersetzungspreise verstehen sich pro 1 Normseite (=1800 Zeichen inkl. Leerzeichen) in der Zielsprache. Die Korrektur der Übersetzung ist im Preis inbegriffen. Die Preise gelten für Übersetzungen mit einer Lieferfrist von mindestens 3 Werktagen. 

Schnelligkeit der Übersetzung – ca. 5 Normseiten/Tag. Bei Express-Übersetzungen wird ein Zuschlag von 100 % berechnet. Bei größeren Aufträgen sind individuelle Mengenrabatte möglich!

Gruppe A: Preis exkl. MwSt. 510,- CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 617,- CZK)

Gruppe B: Preis exkl. MwSt. 610,- CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. 738,- CZK)

Gruppe C: Preis exkl. MwSt. ab 710,- CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. ab 859,- CZK)

Gruppe D: Preis exkl. MwSt. ab 910,- CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. ab 1101,- CZK)

Gruppe E: Preis exkl. MwSt. ab 1300,- CZK + 21 % MwSt. (Preis inkl. MwSt. ab 1573,- CZK)

Der Preist einer beglaubigten Übersetzung wird aufgrund der einfachen Seitenzahl berechnet, falls eine Seite nicht mehr als 1800 Zeichen beträgt. Wünscht der Auftraggeber die beglaubigte Übersetzung eines Dokuments, muss er im Voraus über eine notariell beglaubigte Kopie verfügen.

Was ist eine amtliche Übersetzung? (Übersetzung mit Rundstempel, mit Stempel eines Gerichtsdolmetschers, beglaubigte Übersetzung.)

Eine beglaubigte Übersetzung besteht aus dem Dokument in der Ausgangssprache und seiner Übersetzung in die Zielsprache. Das gesamte Dokument wird mit einem rot-blau-weißen Band gebunden und mit dem Stempel eines Gerichtsübersetzers abgestempelt.

Übersetzt werden Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnisse, Diplome, Handelsregisterauszüge, Vollmachten, eidesstattliche Erklärungen, notarielle Protokolle und weitere Dokumente.

Das für eine beglaubigte Übersetzung vorgelegte Dokument wird nach der Übersetzung zu einem festen Bestandteil der beglaubigten Übersetzung und diese beglaubigte Übersetzung wird mit diesem Dokument notariell – mit Siegel – verbunden. Diese Mappe wird zu den gewünschten Zwecken als eine beglaubigte Übersetzungseinheit vorgelegt, das übersetzte Dokument kann aus/von der Mappe nicht herausgenommen/getrennt werden, sonst verliert die Mappe ihre Gültigkeit.

Sofern Sie also das ursprüngliche zu übersetzende Dokument durch die Vorlage in diese beglaubigte Übersetzungsmappe nicht für immer verlieren möchten (Geburtsurkunde, Zeugnis, Heiratsurkunde etc.), empfehlen wir Ihnen, noch vor der Bestellung einer beglaubigten Übersetzung eine notariell beglaubigte Kopie anfertigen zu lassen, diese zur Übersetzung vorzulegen und das Original sorgfältig aufzubewahren!   

Eine „elektronische“ beglaubigte Übersetzung, deren Erstellung in elektronischer Form vom Auftraggeber genehmigt werden muss, wird gesetzlich im PDF-Format erstellt und enthält die gleichen Bestandteile wie eine physische Übersetzung, d. h. das Originaldokument, die Übersetzung und die Übersetzungsklausel des Übersetzers. Die elektronische Übersetzung wird nicht mit einem runden Stempel versehen, wie wir es von dokumentarischen gerichtlichen Übersetzungen gewohnt sind, sondern jedes Exemplar der elektronischen beglaubigten Übersetzung wird mit der qualifizierten elektronischen Unterschrift des Gerichtsübersetzers im QSCD-Verfahren unterzeichnet. Eine solche Übersetzung wird außerdem von einem elektronischen Unterschriftszertifikat begleitet, das den Namen des Übersetzers, die Bezeichnung „Übersetzer“ und einen elektronischen Zeitstempel enthält.

Die Gültigkeitsdauer des Dokuments mit dem elektronischen Zeitstempel beträgt 5 Jahre, abhängig von der Gültigkeit der elektronischen Unterschrift des Übersetzers. Sie können Ihre „elektronische“ beglaubigte Übersetzung jederzeit (auch wiederholt) in einer Czech Point-Filiale (autorisierter Dokumentenkonvertierungsdienst) gegen eine Gebühr in eine Urkundenform umwandeln lassen und so ihre Gültigkeit verlängern. Eine digital signierte Gerichtsübersetzung in elektronischer Form kann nicht mit der Apostille versehen werden.

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